Verlag und Gericht haben unserer Ansicht nach in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zur Abwertung und zum Ausverkauf journalistischer Arbeit beigetragen.
Tagblatt Anzeiger
Der Tagblatt Anzeiger ist ein regionales Anzeigenblatt aus dem Verlag Schwäbisches Tagblatt GmbH
Analyse des Verfahrens gegen den Tagblatt Anzeiger
Einordnung und Bewertung
Wir haben nachgerechnet, welche Auswirkungen es gehabt hätte, wenn die Richter ihre Bewertungen und Einschätzungen direkt angewandt hätten.
Verhandlung einer Honorarklage gegen den Tagblatt Anzeiger

Dienstag, 8. November 2016, Tag des Gerichtstermins
Die 17. Zivilgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart tagt in einem Ausweichquartier in der Werastraße 4. Der Verhandlungssaal ähnelt einem Behördenbüro. Das Mobiliar ist einfach und in die Jahre gekommen. Vorm Fenster und mit Tageslicht im Rücken sitzen die Richter. … Weiterlesen
„Nie wieder für ein Anzeigenblatt“

Seit rund 18 Jahren arbeitet sie als Journalistin. Fünf davon als hauptberuflich Freie für den Tagblatt Anzeiger (TA). In dieser Zeit schrieb sie mehrere hundert Artikel (Berichte, Reportagen, Interviews) und lieferte Fotos in ähnlicher Größenordnung. … Weiterlesen
Kräftige Abschläge für freie Journalisten von Anzeigenblättern
Auf welche Honorarsätze haben freiberufliche Journalisten gegenüber Anzeigenblättern Anspruch? Gelten die Gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberufliche freie Journalisten von Tageszeitungen auch bei Anzeigenblättern? Nicht direkt. Das zeigen zwei Verfahren an den Landgerichten in Düsseldorf und Stuttgart. Beide ziehen die Vergütungsregeln zwar zur Orientierung heran – halten aber kräftige Abschläge für angemessen.
Vergleich – Tagblatt Anzeiger
Vergleichstext im Wortlaut
(Einige Angaben auf Wunsch der Klägerin anonymisiert):
Az.: 17 O 827/16
Landgericht Stuttgart
Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Stuttgart, 17. Zivilgerichtskammer, am Dienstag, 08.11.2016 in Stuttgart
Gegenwärtig:
Vorsitzender Richter am Landgericht Rzymann
als VorsitzenderRichter am Landgericht Dr. Tausch
Richter Fähnle
Von der Zuziehung eines Protokollführers gem. § 159 Abs. 1 ZPO wurde abgesehen.
In dem Rechtsstreit
XXX
– Klägerin –Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anwaltskanzlei am Arsenalplatz Streit, Götz, Chromik, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg, Gz.: 15/0533/AR/MCgegen
Schwäbisches Tagblatt GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Alexander Frate, Uhlandstraße 2, 72072 Tübingen
– Beklagte –Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schelling & Partner, Königstraße 84, 70173 Stuttgart, Gz.: 1704/15 dwegen Vergütungsforderungen
erscheinen bei Aufruf der Sache
1. Klägerseite
- Klägerin XXX
- Rechtsanwalt Chromik
2. Beklagtenseite:
- Herr Dr. Waldenmaier, Verlagsleiter der Beklagten
- Rechtsanwalt Dr. Gramlich
Die Parteien schließen folgenden
Vergleich:
- Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin 7.500,00 € zu zahlen. Der Betrag ist am 01.12.2016 fällig und ab diesem Zeitpunkt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.Damit sind alle Ansprüche zwischen den Parteien erledigt, egal ob bekannt oder unbekannt.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/4, die Beklagte 1/4.
Vorgespielt und genehmigt.
Beschlossen und verkündet.
der Streitwert wird auf bis 30.000,00 € festgesetzt.
Der Vergleich hat einen Mehrwert von 5.000,00 €.
Rzymann
Vorsitzender Richter am LandgerichtAydemir, JFAng’e
als Urkundenbeamtin der Geschäftsstellezugleich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung vom TonträgerAusgefertigt Stuttgart, den 10.11.2016
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts
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