Ruhr Nachrichten müssen 45 000 Euro Honorar nachzahlen

Grandioser Sieg nach drei Jahre langem Rechtsstreit

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt, das einem freien Sportjournalisten, […] eine Honorarnachzahlung in Höhe von 45.000 Euro zugesprochen hatte. Grundlage […] sind die […] gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie […].

Das berichtet das Medien-Magazin „Meedia“ in einem Artikel von Marvin Schade vom 07.04.2017.

Zum vollständigen Artikel auf meedia.de