Vergleichstext im Wortlaut
(Einige Angaben auf Wunsch der Klägerin anonymisiert):
Az.: 17 O 827/16
Landgericht Stuttgart
Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Stuttgart, 17. Zivilgerichtskammer, am Dienstag, 08.11.2016 in Stuttgart
Gegenwärtig:
Vorsitzender Richter am Landgericht Rzymann
als VorsitzenderRichter am Landgericht Dr. Tausch
Richter Fähnle
Von der Zuziehung eines Protokollführers gem. § 159 Abs. 1 ZPO wurde abgesehen.
In dem Rechtsstreit
XXX
– Klägerin –Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anwaltskanzlei am Arsenalplatz Streit, Götz, Chromik, Arsenalplatz 1, 71638 Ludwigsburg, Gz.: 15/0533/AR/MCgegen
Schwäbisches Tagblatt GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Alexander Frate, Uhlandstraße 2, 72072 Tübingen
– Beklagte –Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schelling & Partner, Königstraße 84, 70173 Stuttgart, Gz.: 1704/15 dwegen Vergütungsforderungen
erscheinen bei Aufruf der Sache
1. Klägerseite
- Klägerin XXX
- Rechtsanwalt Chromik
2. Beklagtenseite:
- Herr Dr. Waldenmaier, Verlagsleiter der Beklagten
- Rechtsanwalt Dr. Gramlich
Die Parteien schließen folgenden
Vergleich:
- Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin 7.500,00 € zu zahlen. Der Betrag ist am 01.12.2016 fällig und ab diesem Zeitpunkt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.Damit sind alle Ansprüche zwischen den Parteien erledigt, egal ob bekannt oder unbekannt.
- Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/4, die Beklagte 1/4.
Vorgespielt und genehmigt.
Beschlossen und verkündet.
der Streitwert wird auf bis 30.000,00 € festgesetzt.
Der Vergleich hat einen Mehrwert von 5.000,00 €.
Rzymann
Vorsitzender Richter am LandgerichtAydemir, JFAng’e
als Urkundenbeamtin der Geschäftsstellezugleich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung vom TonträgerAusgefertigt Stuttgart, den 10.11.2016
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts
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