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Auf verguetungsregeln.wordpress.com werden Informationen, Fallbeispiele und Stellungnahmen zum Thema Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für hauptberuflich freie Journalisten an Tageszeitungen“ gesammelt. Die Seite richtet sich insbesondere an Text- und Bildjournalisten, die bei ihren Zeitungsverlagen eine rechtmäßige Honorierung gemäß den Vergütungsregeln durchsetzen wollen.

Voneinander lernen

Der Gründer der Seite hat selbst nur mittels einer Klage und eines gerichtlich protokollierten Vergleichs seine unbestrittenen Forderungen durchsetzen können (Siehe dazu den Bericht: „Mindesthonorar? Gibt’s erst nach Klage“). Er möchte andere freiberufliche Journalisten ermutigen, sich gegen die skandalöse und ungerechte Honorarpraxis der meisten deutschen Zeitungsverlage zu wehren.

Erfahrungen teilen

Wenn Sie selbst schon versucht haben, eine Honorierung nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln bei Ihrem Zeitungsverlag durchzusetzen, wäre es hilfreich, wenn Sie Ihre Erfahrung mit den anderen hauptberuflich freien Journalisten auf verguetungsregeln.wordpress.com teilen – unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Versuch Erfolg hatten oder nicht. Wir veröffentlichen auch anonymisierte Berichte, sofern deren Richtigkeit von uns nachvollzogen werden kann. Schicken Sie uns Ihren Erfahrungsbericht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

Neueste Infos und Meldungen

Aktuell  I

Wir sprechen mit Freund und Feind. Zuletzt haben wir dem Vorsitzenden des sozialpolitischen Ausschusses des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Georg Wallraf, in einem langen Interview auf den Zahn gefühlt. Anlass war die Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln durch den BDZV. Das Interview „Unsere Denkweise war ganz simpel“ legt das rücksichtslose Vorgehen der Zeitungsverleger-Lobby offen. Die Gegenmeinung haben wir von DJV-Justitiar Benno Pöppelmann, dju-Tarifsekretär Matthias von Fintel und der Vorsitzenden der Freischreiber Carola Dorner in Stellungnahme-Interviews erfragt.

Aktuell  II

Wir haben unsere Fallbeispiele um einen Erfahrungsbericht mit der Wildeshauser Zeitung (WZ) und der Kreiszeitung Syke (Mediengruppe Kreiszeitung, MK) erweitert. Der hauptberuflich freie Journalist Martin Siemer schildert darin, wie er sich erfolgreich zwei bis zu fünfstellige Honorarnachzahlungen erstritt, nachdem außergerichtliche Gespräche und Bemühungen keine Wirkung gezeigt hatten.

Aktuell  III

In einem Dossier über eine Honorarklage gegen den Tagblatt Anzeiger gehen wir unter anderem der spannenden Frage nach, inwieweit die GVR von Tageszeitungen auch auf Anzeigenblätter anwendbar sind. Ferner schildern wir, wie der Fall ausging und erörtern, ob zurecht oder unrecht.

 

Interessantes aus unserem Archiv

Archiv  I

Wir haben Politiker befragt, wie sie sich zur unrechten Honorarpraxis von Zeitungsverlagen positionieren. Unter dem Menüpunkt „Stellungnahmen“ finden sich ihre Antworten. Die Reihe wird in lockerer Folge fortgesetzt – mit weiteren Politikern, Fachleuten und Akteuren.

Archiv  II

Carta ist das zweite Medium, das nach der Kontext Wochenzeitung über den jahrelangen Verstoß des Reutlinger General-Anzeigers (GEA) gegen die Vergütungsregeln berichtet. Das Carta-Interview mit dem Titel „Honorar-Dumping“ führt die derzeit nahezu ausweglose Honorarsituation freiberuflicher Zeitungsjournalisten anhand eines Falles beim Reutlinger General-Anzeiger (GEA) vor Augen. Im Kontext-Aufmacher wird das Unrecht am gleichen Fall unter dem Titel „Foto für zwei fuffzig“ anschaulich dargestellt.

Archiv  III

Dass die (weitgehende) Einhaltung der Gemeinsamen Vergütungsregeln auch ohne Klage vonstatten gehen kann, belegt unser zweiter Erfahrungsbericht über die Eßlinger Zeitung. Die freiberufliche Journalistin Gesa von Leesen zeigt darin, dass es sich lohnt, wenn Freiberufler gemeinsam für eine Sache kämpfen.

Archiv  IV

Unser erster Erfahrungsbericht „Mindesthonorar? Gibt’s erst nach Klage“ behandelt den von der Presse aufgegriffenen Fall beim Reutlinger General-Anzeiger (GEA). Valdo Lehari, der Verleger des GEA, ist Vorsitzender beim Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) und Vizepräsident beim Europäischen Zeitungsverlegerverband (ENPA). Trotz der herausgehobenen Position ignorieren Lehari und sein Zeitungsverlag die Mindesthonorarvorgaben für freiberufliche Journalisten, die sich aus § 32 UrhG und den GVR ergeben. (Stand 04/2016).

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