Wildeshauser Zeitung und Kreiszeitung Syke unterliegen im Honorarstreit

Nachdem sie Gespräche und außergerichtliche Bemühungen ignorierten, müssen Wildeshauser Zeitung (WZ) und Kreiszeitung Syke (Mediengruppe Kreiszeitung, MK) bis zu fünfstellige Honorarnachzahlungen leisten. Warum es sich lohnt, Verlage in die Pflicht zu nehmen und welche Risiken das birgt.

EIN ERFAHRUNGSBERICHT VON MARTIN SIEMER

Ob ich ein guter Journalist bin, das mögen andere beurteilen. Ich schreibe jedoch seit eineinhalb Jahrzehnten für verschiedene große Lokalzeitungen in der Region Oldenburg-Bremen – mit allem was dazu gehört: Kommunalpolitik, Wirtschaft, Kultur und Vereinsleben. In dieser Zeit habe ich erlebt, wie freie Journalisten im Lokalen mit Honoraren abgespeist werden, die nicht einmal den Mindestlohnansprüchen genügen. Eine dreistündige Ratssitzung bringt 200 Zeilen, die wiederum mit 40 Euro vergütet werden. Vorbereitungszeiten und die Zeit, die das sorgfältige Schreiben benötigt, sind damit ebenfalls abgegolten. Rechnet man insgesamt fünf Stunden Aufwand für den Artikel, bleibt ein Stundenlohn von 8 Euro – brutto versteht sich. Denn alle Kosten für Sozialversicherung, Technik oder Reisekosten, die mir als freiem Journalisten entstehen, trage ich selbst.

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Urteil – Wildeshauser Zeitung

Das Urteil im Wortlaut

(einige Angaben mit XXX anonymisiert)

Text wird noch erstellt. Siehe vorerst unten angefügte Bilddateien. Zur größeren Darstellung bitte anklicken.

 


Mehr zur Honorarklage gegen die Wildeshauser Zeitung

Erfahrungsbericht von Martin Siemer: Wildeshauser Zeitung und Kreiszeitung Syke unterliegen im Honorarstreit